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Kundeninformation zum Mehrwegangebot

Bäckereien, die Getränke in Einwegbechern und/oder Speisen in Einwegkunststoffgeschirr zum Mitnehmen anbieten, müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass sie diese auch in Mehrweg mitnehmen können.

Kundeninformation zum Mehrwegangebot

Seit Anfang 2023 müssen Bäckereien, die Getränke in Einwegbechern und/oder Speisen in Einwegkunststoffgeschirr zum Mitnehmen anbieten, ihren Kunden die Möglichkeit geben, diese auch in einem Mehrweggeschirr mitzunehmen. Grundsätzlich muss der Betrieb dem Kunden einen Mehrwegbecher oder Mehrweggeschirr anbieten. Kleine Bäckereien mit nicht mehr als 80 qm Verkaufsfläche und nicht mehr als fünf Beschäftigten insgesamt, müssen zumindest anbieten, dass mitgebrachte kundeneigene Mehrwegbehältnisse befüllt werden. Auf dieses Angebot muss die Bäckerei durch einen Aushang oder einen Thekenaufsteller hinweisen.

Hier erhalten Sie Vorlagen für die Aushänge und Aufsteller in vier verschiedenen Motiven (je Plakat DIN A3 und Thekenaufsteller DIN A4) hier:

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